Wir verfügen über langjährige Erfahrung und praxiserprobtes Fachwissen in den betreuten Rechtsgebieten. Und selbstverständlich bilden wir uns kontinuierlich weiter.
Wir können die Dinge nicht einfacher machen, als sie sind. Aber eine verständliche Darstellung ohne Schnörkel und elitärem Gehabe dürfen Sie schon von uns verlangen. Wir reden Klartext.
Gelegentlich gilt es um die Ecke zu denken oder über den Tellerrand hinaus zu schauen. Wenn eine Lösung gefunden werden muss: Wir lassen uns etwas einfallen.
Im Sozialrechts-Blog finden SIe in regelmäßigen Abständen, meist jeden Monat neu, Beiträge zu aktuellen oder spannenden Fragen des Sozialrechts. Beachten Sie bitte, dass die zu den einzelnen Themen abgegebenen Stellungnahmen nicht die individuelle, auf den jeweiligen Einzelfall bezogene Rechtsberatung ersetzen kann. Wenn Sie Fragen zu einem hier angesprochenen Sachverhalt haben, sprechen Sie uns bitte an.
Bei einer Kontrolle eines auf die Klägerin zugelassenen PKW gab der im PKW befindliche Beigeladene zu 1) an, Subunternehmer der Klägerin zu sein und im Rahmen einer Auftragsabwicklung mit dem Fahrer von einer Baustelle in L. zu kommen.
Der Anwalt kämpft in einem schier aussichtslosen Verfahren für das Recht seiner Mandantin. Die Büromiete kann nicht mehr bezahlt werden, der Anwalt nimmt für sein Haus eine Hypothek auf und dann: Das Verfahren wird in letzter Instanz gewonnen – die Zukunft ist gesichert.
„Der sozialpolitische Teil des “Memorandums der Acht” hat mit folgenden Feststellungen Ärgernis erregt:
„Statt einen umfassenden sozialpolitischen Plan aufzustellen und entschlossen auch gegen Widerstände zu verwirklichen, ist die Regierung immer wieder in eine Sozialpolitik der planlosen Wahlgeschenke abgeglitten. Vor der Aufgabe einer Sozialversicherungsreform ist sie zurückgewichen; die Behandlung der Krankenversicherung war ein böses Beispiel kurzsichtigen taktischen Verhaltens.“
Wenn eine Schwerbehinderteneigenschaft nicht vorliegt, ist die Altersrente für langjährig Versicherte grundsätzlich die einzige Möglichkeit des Rentenbezuges vor dem 65/ 67. Lebensjahr.
Mit Rentenabschlägen kann diese Rente bereits ab dem 63. Lebensjahr in Anspruch genommen werden. Jeder Monat der Rentenzahlung vor dem 65. Lebensjahr führt dabei zu einem Rentenabschlag von 0,3 %. Bisher betrug also der Rentenabschlag bei einem Rentenbeginn zum 63. Lebensjahr genau 7,2 % (Differenz zwischen 63. und 65. Lebensjahr = 24 Monate * 0,3 %).
Frank T. ist leitender Bauingenieur eines Bauunternehmens. Mit 55 Jahren und über 25 jährigen Betriebszugehörigkeit gehört er zu den “alten Hasen”. Die Geschäftsführung, mit der er „groß geworden“ war, ist inzwischen ausgewechselt und anfangs hatte er mit den neuen Geschäftsführern doch einige Probleme. Billig-billig, schnell-schnell, das war nicht seine Einstellung zum Ingenieurswesen. Doch dann kam ein Angebot der Geschäftsführung, das er nicht ablehnen konnte:
1.081.000 people immigrated to Germany in 2012. They have to learn a new language, to accustom the new surroundings and to understand the German legal system, e.g. in taxes and the social security system. Many immigrants are going in business for oneself and of course they are getting help in tax-affairs of their tax-advisers.
But who is helping to look through the German system of social security?
In einer Entscheidung vom 26.04.2013 – L 1 KR 5/11 – hatte das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg über die Rechtmäßigkeit eines Beitragsbescheides zu einer Betriebsprüfung zu entscheiden. Im Streit waren Sozialversicherungsbeträge über 59.442,88 € zuzüglich 12.416,50 € Säumniszuschläge. Streitig war die Frage, ob ein Fremdgeschäftsführer in abhängigem Beschäftigungsverhältnis (mit der Folge einer Versicherungspflicht) stand oder Selbständigkeit vorlag.
Fristen bestimmen das (juristische) Leben. Urteile der Sozialgerichte enthalten in aller Regel den Hinweis, dass die Berufung innerhalb eines Monats beim XY LSG (Anschrift und Fax-Nummer) schriftlich oder zur Niederschrift der Urkundsbeamtin/des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle einzulegen sei. Diese Frist sei aber auch gewahrt, wenn die Berufung innerhalb der Monatsfrist beim SG XY schriftlich oder zur Niederschrift der Urkundsbeamtin/des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle eingelegt werde.
Andreas L. ist Vertriebsspezialist. Geboren am 24.06.1956 begann er schon kurz nach seinem 17. Lebensjahr eine Lehre als Maschinenbauer. Nach 20 jähriger Beschäftigung als Maschinenbauer begann 1994 sein Einstieg in den Vertrieb von Maschinenbauteilen. Nach weiteren 11 Jahren im Vertrieb machte er sich 2006 mit einer Beratungsfirma selbständig.
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